Vorsicht Greenwashing: Neue EU-Regeln treffen die Weinbranche

Oppenheim, 26. August 2026 – Ab dem 27. September 2026 gilt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – kurz EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Sie ändert nicht das Weinrecht, sondern die Werbung: Wer Produkte mit Nachhaltigkeitsversprechen bewirbt, muss diese künftig belegen können. Für den Weinmarkt, der wie kaum eine andere Branche mit Begriffen wie „naturbelassen“, „nachhaltig“ oder „grün“ wirbt, ist das eine tiefgreifende Zäsur.

Die Richtlinie wird über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und führt vier neue Per-se-Verbote ein: pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst entworfene Öko-Siegel ohne externe Prüfung, Klimaneutralitäts-Claims auf Basis reiner Kompensation sowie Gesamtprodukt-Aussagen bei nur teilweiser Eigenschaft. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden – eine gerichtliche Einzelfallprüfung ist dafür nicht erforderlich.

ECOVIN-Mitglieder sind klar im Vorteil

Wer echten Bioweinbau betreibt und einem anerkannten Verband wie ECOVIN angehört, muss die neue Rechtslage nicht fürchten. Das ECOVIN-Markenzeichen erfüllt bereits alle Anforderungen, die die Richtlinie an ein zulässiges Nachhaltigkeitssiegel stellt: jährliche, unabhängige Kontrolle durch staatlich zugelassene Stellen nach EU-Öko-Verordnung und den strengeren ECOVIN-Verbandsrichtlinien, transparente, öffentlich zugängliche Kriterien und ein eingetragenes Warenzeichen seit 1990. Während andere ihre gesamte Kommunikation neu aufstellen müssen, können ECOVIN-Winzerinnen und Winzer mit vollem Vertrauen auf ihre Zertifizierung verweisen – ein echter Wettbewerbsvorteil in einem Markt, der gerade an Glaubwürdigkeit gewinnt. Natürlich gelten auch hier die oben angesprochenen Per-se-Verbote, aber durch Verweise auf die EU-Öko-Verordnung und die Verbandsrichtlinie von ECOVIN sind zahlreiche Aussagen aus dem Kontext Nachhaltigkeit und Ökologie eindeutig belegt und zertifiziert.

Das neue Regelwerk auf einen Blick:

  • 27.09.2026: EmpCo-Richtlinie wird in Deutschland über das UWG verbindlich
  • Gilt für alle B2C-Kommunikation: Etikett, Website, Social Media, Messen
  • Mögliches Bußgeld ohne Einzelfallprüfung: bis zu 4 % des Jahresumsatzes
  • Betrifft Kleinstbetriebe genauso wie große Weinerzeuger

Teil der Biowein-Bewegung bei ECOVIN werden

ECOVIN begleitet seit 1985 Winzerinnen und Winzer auf dem Weg in den ökologischen Weinbau – mit persönlicher Beratung durch die Geschäftsstelle in Oppenheim und die Regionalgruppen, geprüfter Zertifizierung nach EU-Öko-Verordnung und ECOVIN-Richtlinie sowie einer starken Vermarktungsplattform, etwa dem ‚EcoWinner‘-Wettbewerb und Gemeinschaftsständen auf Weinmessen. Wer jetzt mit der Umstellung auf Ökoweinbau beginnt, kann die ECOVIN-Marke bereits nach dem ersten Umstellungsjahr nutzen – sofern der Wein klar als „Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau“ gekennzeichnet wird – und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen dreijährigen Umstellungszeit voraussichtlich ab der Ernte 2029 vollwertig als zertifizierter ECOVIN-Biowein vermarkten.

Für ECOVIN ist die neue Rechtslage eine Bestätigung: Wer zertifiziert ökologisch wirtschaftet, kann jetzt einen echten Wettbewerbsvorteil gewinnen. Interessierte Betriebe erhalten eine kostenfreie Erstberatung über die ECOVIN-Geschäftsstelle unter info@ecovin.de oder www.ecovin.de/mitgliedschaft.

ECOVIN, der Bundesverband Ökologischer Weinbau e.V., ist der Weinbauverband unter den Bioverbänden. 1985 gegründet, bewirtschaften heute ca, 220 Mitgliedsbetriebe rund 2.700 Hektar Bio-Rebfläche in Deutschland. Neben der Zertifizierung nach ECOVIN Richtlinie sieht der Verband seine Aufgaben in Beratung, Bildung und politischer Interessenvertretung.

Zahl der Anschläge (inklusive Leerzeichen): 3.824

ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V.

Ralph Dejas | Geschäftsführer

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