Ja zu weniger Pflanzenschutz, Nein zum SUR-Entwurf

Der Bundesverband ökologischer Weinbau plädiert dafür, den EU-Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln grundlegend zu überarbeiten. „Ja zu weniger gefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft, Nein zu absehbaren Fehllenkungen des Entwurfs“, so fasst ECOVIN Bundesvorsitzender Andreas Hattemer die Verbandsposition zusammen. „Würden die Vorschläge 1:1 umgesetzt, bedeutete dies auch das Aus für den Ökoweinbau in vielen Gebieten.“

Ende Juni 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung („Sustainable Use Regulation“, kurz SUR) veröffentlicht, mit der der Einsatz und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln in der Union bis 2030 halbiert werden sollen. Der Entwurf differenziert nur unzureichend zwischen chemisch-synthetischen Mitteln und solchen, die im ökologischen Landbau zugelassen sind.

Schon heute erbringt der Ökoweinbau seinen Beitrag zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln durch seinen ganzheitlichen Ansatz, das Ökosystem Weinberg zu stärken, den Boden, die Reben sowie Flora und Fauna insgesamt. Intensive Laubarbeiten oder die Ausbringung von Stärkungsmitteln dienen der Gesunderhaltung der Reben. Viele Bioweingüter bauen in größerem Stil pilzwiderstandsfähige Rebsorten an und reduzieren auf diesen Flächen den Pflanzenschutz auf ein Minimum.

„Doch eines ist klar: Auch der ökologische Weinbau braucht Pflanzenschutz, insbesondere gegen Pilzkrankheiten. Aktuell haben wir hier nur ganz wenige Stoffe wie Backpulver, Schwefel und Kupfer zur Verfügung, deren Mengen wir nicht einfach halbieren können“, sagt Andreas Hattemer. Die Reduzierung des Mitteleinsatzes bemisst sich im Verordnungsentwurf vor allem nach ausgebrachten Kilogramm je Hektar, nicht nach Gefährlichkeit eines Stoffes. Sinnvoller wären Indikatoren, die die Gesundheits- und Umweltrisiken einzelner Wirkstoffe berücksichtigen. Aus Sicht von ECOVIN sollten in Kohärenz mit der EU-Öko-Verordnung Naturstoffe nicht unter das Reduktionsziel fallen.

Erklärtes Ziel der geplanten Verordnung ist es, „auf Pflanzenschutzverfahren mit geringer Pestizidverwendung wie den ökologischen/biologischen Landbau umzusteigen”. Dazu müssen jedoch im Ökoweinbau ausreichend wirksame Mittel zur Verfügung stehen. In so genannten empfindlichen Gebieten – neben öffentlichen Grünflächen und Siedlungen vor allem FFH- und Vogelschutzgebiete – dürften gar keine Pflanzenschutzmittel, auch keine biologischen, mehr eingesetzt werden.

„Weinbau wird in Deutschland heute auf Tausenden von Hektar jener empfindlichen Gebiete betrieben. Würde die Verordnung in jetziger Fassung verabschiedet, käme das einer Stilllegung dieser Weinberge gleich, da sie noch nicht einmal ökologisch bewirtschaftet werden könnten. Wollen wir diese Kulturlandschaften aufgeben?“, fragt der ECOVIN Bundesvorsitzende.